Hausbesitzer können ab dem 27.02.2024 die neue Heizungsförderung für Privatpersonen beantragen

Mit dem Start ins Jahr 2024 ergaben sich viele Neuerungen im Gebäudebereich, so trat zum 1. Januar 2024 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Auch die Förderkulisse (BEG) im Bereich der Einzelmaßnahmen hat sich deutlich verändert. So können Sie sich den Heizungstausch ab dem 27.02.2024 wieder fördern lassen

Wer wird gefördert?
Antragsberichtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen (als Haupt- oder Erstwohnsitz). Weitere Personenkreise werden voraussichtlich im weiteren Verlauf des Jahres antragsberichtigt.
 
Welche Heizungen werden gefördert?
Die Einzelmaßnahmenförderung bezuschusst den Wechsel zu einer neuen Heizung mit erneuerbaren Energien nach den Anforderungen des GEG.
Die förderfähigen Heizsysteme sind eine Wärmepumpe, einen Anschluss an ein Wärmenetz, eine Hybridheizung, eine Brennstoffzellenheizung sowie eine automatisch betriebene Pellet- oder Scheitholzheizung. Auch Solarthermie-Anlagen können gefördert werden.
In Wärmenetzgebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung von Einzelheizungen gefördert.
Reine Öl- und Gasheizungen werden nicht gefördert. Bei Hybridheizungen gibt es nur eine finanzielle Unterstützung für den erneuerbaren Teil. Wer Gasheizung und Wärmepumpe in Kombination einbauen lassen möchte, erhält nur einen Zuschuss für die Wärmepumpe.
Eine weitere förderfähige Option ist eine auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbare Gasheizung. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sind jedoch nur die Mehrkosten förderfähig.
 
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Grundförderung sieht einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten vor.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwenden, erhält man einen zusätzliche Effizienz-Bonus von 5 %. Einen zusätzlichen Einkommens-Bonus erhalten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Bruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
Wird eine funktionstüchtige alte Öl-, Kohle, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung innerhalb der nächsten vier Jahre ersetzt, so sind weitere 20 % als Klimageschwindigkeits-Bonus zu bekommen. Ab 2028 sinkt der Bonus um drei Prozent pro Jahr.
Die Zuschüsse lassen sich addieren, der Maximalfördersatz beträgt allerdings 70 Prozent.
Eine Ausnahme gibt es für Holzkessel, die weniger als 2,5 Milligramm Staub pro Kubikmeter ausstoßen, denn die erhalten pauschal zusätzlich 2.500 Euro dazu.
Wichtig ist, dass Förderung für eine Immobilie nur einmal im Jahr für bis zu 30.000 Euro Investitionskosten in Anspruch genommen werden können, daher liegt der Höchstbetrag bei 23.500 Euro.
 
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Zuschussvergabe im Bereich Heizung zuständig und nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für weitere Einzelmaßnahmenförderungen wie den Bau von Gebäudenetzen (bis 16 Gebäude), Maßnahme an der Gebäudehülle, zur Dämmung und neue Fenster, und andere Anlagentechnik verbleibt die Abwicklung bei der BAFA.
 
Wie funktioniert die Antragstellung?
Zuerst müssen Sie sich im Kundenportal der KfW registrieren, wo dann auch der Zuschussantrag gestellt werden kann. Wichtig ist, dass Sie bereits bei Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der Fachfirma geschlossen haben, die Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für Sie erstellt. Fördervoraussetzung ist, dass ein konkretes Ausführungsdatum darin enthalten ist. Kurzgesagt: erst Vertrag, dann Antrag, dann Ausführung.
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann einen Ergänzungskredit für Wohngebäude (358, 359) beantragt werden. Den Kredit erhält man allerdings nur mit einer Zusage des Zuschusses.
 
Die Energieagentur Mittelbaden gGmbH agiert als neutrale und kostenfreie Beratungseinrichtung für Privatpersonen, Kommunen, Schulen und Unternehmen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden. Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder weiteren Beratungsbedarf? Dann melden Sie sich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch.
 
Anmeldungen sind per Telefon unter 07222/159080 oder per E-Mail an kontakt@energieagentur-mittelbaden.de möglich.
Nähere Informationen und weitere Beratungsangebote können Sie unserer Website www.energieagentur-mittelbaden.de/buerger entnehmen.

(Erstellt am 04. März 2024)