Appell an alle Hundehalter

Achten Sie auf die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot

Auch wir in Bischweier und in Kuppenheim lieben Hunde. Wir wissen, dass ein Teil der Hundehalterinnen und Hundehalter sich vorbildlich verhält. Doch es gibt auch andere Hundehalterinnen, Hundehalter oder Gassigänger, die sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind, deren Hunde ihre Notdurft in Grünanlagen, auf Gehwegen, Spielplätzen und privaten Grundstücken verrichten. Dies führt immer wieder zu Unmut, Unverständnis und Ärger.
Die Gemeinde Bischweier und die Stadt Kuppenheim appellieren daher gemeinsam an alle Hundehalterinnnen und Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundekot ordnungsgemäß entsorgt wird.
Es sind unsere vierbeinigen Freunde, Spielgefährten unserer Kinder, treue Begleiter und Beschützer für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wie alle Lebewesen ihren Darm entleeren müssen. Doch so ungern man die Notdurft von Menschen in freier Natur antreffen möchte, so unerfreulich ist der Hundekot auf Straßen, Gehwegen oder in Anlagen. Fast jeder mag Hunde, deren Hinterlassenschaften aber niemand.
 
Nutzen Sie die Gratis-Tüten an der Dog-Station

Dies führt immer wieder und vermehrt zu Beschwerden, die den Ordnungsämtern der Gemeinde Bischweier und der Stadt Kuppenheim gemeldet werden. Wir wissen, die Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter ist sich ihrer Verantwortung bewusst und nutzt unsere aufgestellten "Dog-Stations", die regelmäßig mit neuen Tüten gefüllt und deren Abfallbehälter geleert werden. In der Gemeinde Bischweier stehen hierfür 12 Hundetoiletten, in der Stadt Kuppenheim 20 zur Verfügung.
Das hygienische Aufnehmen und Entsorgen von Hundekot ist so einfach, denn wir unterstützen Sie dabei. Nehmen Sie einen der kostenfreien Hundekotbeutel auf Ihrer "Gassi-Runde" mit, stülpen Sie ihn bei Bedarf über Ihre Hand, nehmen Sie den Kot Ihres treuen Vierbeiners auf und verknoten Sie die Tüte. An der nächsten "Dog-Station" oder im nächsten Restmüllbehälter kann der Beutel problemlos entsorgt werden.
Immer wieder erreichen uns jedoch auch Beschwerden über Hundekotbeutel, die achtlos in der Natur zurückgelassen werden. Auch dies ist keine ordnungsgemäße Entsorgung. Die Gemeinde Bischweier und die Stadt Kuppenheim verweisen darauf, dass die nicht unverzüglich ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Denken Sie an Ihre Mitmenschen, denken Sie an die Natur in und um Ihren Wohnort. Denken Sie an Kinder, die auf den Wiesen spielen, an Spaziergänger und an die Menschen, die unsere Grünanlagen pflegen. Ein gelingendes Miteinander braucht Vernunft. Es braucht die Vernunft der Hundehalterin oder des Hundehalters, Ihre Vernunft, denn Ihrem Hund werden zu Unrecht Vorwürfe gemacht.

(Erstellt am 25. Juli 2024)