Gesplittete Abwassergebühr

Änderung der Versiegelungsart oder der Größe der versiegelten Fläche(n)

Seit 2011 wird in Bischweier die Abwassergebühr gesplittet in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr abgerechnet. 

Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Wasserverbrauch, der mit dem installierten Wasserzähler ermittelt wird. Für die Höhe der Niederschlagsgebühr ist die Größe und Art der Grundstücksversiegelung maßgebend, die bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bzw. bei nachträglichen Änderungen festgesetzt wurde.
 
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Neubauten und Veränderungen an versiegelten Grundstücksflächen innerhalb eines Monats nach Anschluss an die Kanalisation oder nach Abschluss der Arbeiten der Gemeinde Bischweier schriftlich mitzuteilen.
Auch neu versiegelte Flächen, die nicht in die Kanalisation entwässern, müssen in die Datenbank aufgenommen werden, um unnötige Rückfragen bei der nächsten Befliegung zu vermeiden.
 
Für Fragen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin

Lena Heitz
07222/9434 - 24
lena.heitz@bischweier.de

gerne zur Verfügung.
 
 
Ihr Bürgermeisteramt Bischweier
- Rechnungsamt -

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(Erstellt am 07. November 2024)